Fachkräfte der Sozialen Arbeit können Qualifikation zur Pflegeberatung
durch den Eintrag im Berufsregister für Soziale Arbeit nachweisen: Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen, die bereits in Pflegestützpunkten
tätig, sind können ab sofort einen Antrag auf Eintrag in das Berufsregister
für Soziale Arbeit für die neu eingerichtete Kategorie "Pflegeberatung"
stellen. Mit einer erfolgreichen Registrierung werden die in den Empfehlungen
des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen für Pflegeberaterinnen
und Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI nachgewiesen. >>mehr
Diese Meldung stand in der Ausgabe Mai 2011 des trendbote-Report: Weiterbildung
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